Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2017 - L 8 SO 232/17 NZB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,96290
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2017 - L 8 SO 232/17 NZB (https://dejure.org/2017,96290)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.10.2017 - L 8 SO 232/17 NZB (https://dejure.org/2017,96290)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - L 8 SO 232/17 NZB (https://dejure.org/2017,96290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,96290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten der Räumung einer Wohnung bei Umzug in ein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2017 - L 8 SO 232/17
    In der Rechtsprechung des BSG ist geklärt, dass zu den Umzugskosten nur solche Kosten gehören, die unmittelbar durch den Umzug verursacht werden, und nicht solche, die damit lediglich in Zusammenhang stehen (BSG, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 25/11 R - juris Rn. 20; zum SGB II: Urteil vom 10. August 2016 - B 14 AS 58/15 R - juris Rn. 18).

    Ohnehin sind diese Voraussetzungen in der Rechtsprechung des BSG ebenfalls weitgehend geklärt (BSG, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 25/11 R - juris Rn. 21).

  • BSG, 10.08.2016 - B 14 AS 58/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzugskosten - Kosten für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2017 - L 8 SO 232/17
    Insoweit handelt es sich um einen eigenständigen Streitgegenstand (zum SGB II: Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 10. August 2016 - B 14 AS 58/15 R - juris Rn. 15).

    In der Rechtsprechung des BSG ist geklärt, dass zu den Umzugskosten nur solche Kosten gehören, die unmittelbar durch den Umzug verursacht werden, und nicht solche, die damit lediglich in Zusammenhang stehen (BSG, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 25/11 R - juris Rn. 20; zum SGB II: Urteil vom 10. August 2016 - B 14 AS 58/15 R - juris Rn. 18).

  • BSG, 25.07.2017 - B 8 SO 14/17 BH

    SGB-XII -Leistungen; Übernahme von Umzugskosten; Grundsatzrüge; Bereits geklärte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2017 - L 8 SO 232/17
    Zumindest hinsichtlich der vom Kläger geltend gemachten Kosten stellt sich insoweit keine ungeklärte Rechtsfrage (zu offenen Rechtsfragen bei der Übernahme von Umzugskosten: BSG, Beschluss vom 25. Juli 2017 - B 8 SO 14/17 BH - juris Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht